Faszination Fliegen
Nächster Gleitschirmschnupperkurs/ Grundkurs ist geplant für 22/23.6.24
Die nächsten Gleitschirmschnupperkurs/ Grundkurse sind geplant für 22/23.6 und 29/30.6.Bei Interesse bitte melden unter: 0170-5443540. ...
NEUE PREISE ab dem 01.01.2024
Der Gleitschirmtandemflug kostet 139,00 €Der Gleitschirmschnupperkurstag kostet 120,00 €Das Gleitschirmschnupperkurswochenende kostet 190,00 ...
Da für morgen und Sonntag der Wind zu stark vorhergesagt ist, müssen wir die Tandemflüge am 10.12 und 11.12 absagen. ...
Die Ausbildung zum Gleitschirmpiloten erfolgt in den vom DHV registrierten Ausbildungseinrichtungen (Flugschulen). Zur Ausbildung berechtigt sind ausschließlich vom DHV ausgebildete und geprüfte Fluglehrer. In Deutschland bieten etwa 80 Flugschulen Ausbildung und Fortbildung für Gleitschirmflieger an.
Gleitschirmfliegen kann man sowohl in den Bergen und den Hügeln der Mittelgebirge als auch im Flachland lernen und ausüben. Neben dem Start vom Berg ist im Flachland der Start mittels Schleppwinde - wie bei den Segelfliegern - üblich.
Die beiden "Startarten" Hangstart (von einem Hang bzw. einem Berg) und Windenschleppstart (mit der Schleppwinde im Flachland) verlangen jeweils spezielle Ausbildungsmethoden. Die Berechtigungen und Lizenzen für Gleitschirmflieger können eigenständig für jede Startart erworben werden. Wer nie im Flachland fliegt, benötigt die Berechtigung zum Windenschleppstart nicht. Umgekehrt gibt es immer mehr Piloten aus dem Flachland, die nicht im Gebirge fliegen wollen und deshalb die Berechtigung für Starts vom Berg nicht brauchen.
Viele Flugschulen, besonders solche aus dem Flachland, bilden ihre Flugschüler jedoch während der Ausbildung in beiden Startarten aus. Auch nach der Ausbildung, als Inhaber der Fluglizenz, kann man sich unkompliziert von einer Flugschule in die jeweils andere Startart einweisen lassen. Als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums hat der DHV, seit der luftrechtlichen Etablierung des Gleitschirmfliegens im Jahr 1987, die Richtlinien für die Flugausbildung ständig weiterentwickelt. Diese Richtlinien sind für alle Flugschulen in Deutschland bindend. Detaillierte Informationen dazu finden sich in der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gleitschirmflieger" und den Lehrplänen des DHV.
Das Ziel der Ausbildung in der Flugschule ist die Lizenz zum freien Fliegen, die A-Lizenz. Mit dieser Lizenz darf der Pilot selbständig in fast allen Fluggebieten der Welt fliegen. Bis es soweit ist, muss der Flugschüler eine praktische Flugausbildung von mindestens 60 Flügen, davon 40 Höhenflüge (das sind Flüge mit mindestens 300 Metern Höhenunterschied) und eine theoretische Ausbildung von 25 Stunden in vier Sachgebieten absolvieren. Die Ausbildung wird von einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen, die von unabhängigen Prüfern des DHV abgenommen wird. Für die gesamte Ausbildung ist ein Zeitrahmen von etwa 15 – 20 Flugtagen (das sind Tage mit geeignetem Flugwetter) erforderlich.
Mit der Grundausbildung beginnt die fliegerische Laufbahn. Die Schulung der grundlegenden Kenntnisse des Gleitschirmfliegens umfasst Aufzieh-, Steuerungs- und Laufübungen im flachen Gelände, mindestens 20 Flüge mit Höhenunterschieden bis 100 Meter und eine theoretische Ausbildung von mindestens 5 Stunden. Sie dauert etwa 3 bis 7 Tage und kann sowohl am Hang als auch im Windenschlepp erfolgen. Dem Flugschüler kann von der Flugschule nach erfolgreicher Grundausbildung und einer flugschulinternen Prüfung, der Lernausweis erteilt werden. Diese erste Berechtigung erlaubt dem Flugschüler Übungsflüge im Flugauftrag der Flugschule, ohne Fluglehreraufsicht in dem ihm bekannten Übungsgelände durchzuführen. Der Lernausweis kann jedoch nur für Übungsflüge am Hang, nicht für Flüge im Windenschlepp erteilt werden.
Während der anschließenden Höhenflugausbildung steigert sich der Höhenunterschied der Übungsflüge. Neben der Perfektionierung von Start und Landung stehen verschiedene Flugmanöver und eine praktische Gefahreneinweisung auf dem Ausbildungsprogramm. Auch der theoretische Unterricht dringt tiefer in die Materie der Sachgebiete Meteorologie, Luftrecht, Technik und Flugpraxis vor. Nach mindestens 10 Höhenflügen über 300 Meter und abgeschlossener theoretischer Ausbildung, kann dem Flugschüler von der Flugschule, nach einer weiteren flugschulinternen Prüfung, der Höhenflugausweis erteilt werden. Der Flugschüler darf mit dieser Berechtigung im Flugauftrag der Flugschule, ohne anwesenden Fluglehrer, Übungsflüge in dem Höhenfluggelände durchführen, in welchem die praktische Ausbildung stattgefunden hat. Ist die Flugausbildung im Windenschlepp erfolgt, muss, vor Erteilung des Höhenflugausweises, die "Einweisung Windenschleppstart" vollständig abgeschlossen sein. Der Höhenflugausweis ist drei Jahre gültig und kann, durch eine Fluglehrereinweisung von mindestens 5 Höhenflügen, auch auf andere Höhenfluggelände erweitert werden. Für die Ausbildung zum Höhenflugausweis ist, je nach den Anforderungen die von der Flugschule gestellt werden, mit 4 –8 Flugtagen, ab Ende der Grundausbildung zu rechnen.
Die praktische Ausbildung zum A-Schein umfasst insgesamt mindestens 40 Höhenflüge. Die meisten davon (mindestens 25) müssen unter der Aufsicht und Anleitung von 2 Fluglehrern, je einer am Start- und Landeplatz, absolviert werden. Von den Höhenflügen, die der Flugschüler ohne Fluglehreraufsicht mit seinem Höhenflugausweis durchführt, werden maximal 15 auf die Ausbildung angerechnet.
Sind alle praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalte absolviert worden, steht die DHV-Pilotenprüfung an. Von einem unabhängigem Prüfer des DHV wird ein Prüfungsflug und eine schriftliche theoretische Prüfung bewertet. Die meisten Flugschulen bieten die Pilotenprüfung am Ende der Höhenflug- und Theorieausbildung zum A-Schein an.
Bei bestandener Prüfung erhält der Piloten nach wenigen Tagen vom DHV seine Lizenz zugesandt. In die Lizenz wird eingetragen, ob die Ausbildung in einer oder in beiden Startarten (Hangstart und/oder Windenschleppstart) erfolgt ist. Geflogen werden darf nur in den Startarten, die in die Lizenz eingetragen sind.
Die Lizenz ist unbefristet gültig.
Die A-Lizenz sowie ein Flugpraxisnachweis von 100 Höhenflügen ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Passagierflugberechtigung.
Mit der A-Lizenz darf der Pilot nun frei fliegen. In Verbindung mit der IPPI-Card der FAI ist die A-Lizenz in vielen Ländern der Welt gültig. Für die Durchführung von Streckenflügen (Überlandflügen) ist jedoch die B-Lizenz, die Überlandberechtigung erforderlich. Zunächst muss der Pilot einen, von einer Flugschule bestätigten Flugpraxisnachweis von 20 Höhenflügen mit einer Flugdauer von jeweils mehr als 30 Minuten erbringen. Es schließt sich eine praktische Ausbildung in einer Flugschule an. Schwerpunkt hierbei ist eine praktische Gefahreneinweisung sowie Übungs- Streckenflüge unter Fluglehreraufsicht. In der theoretische Ausbildung (15 Stunden) in den Sachgebieten Navigation auf Streckenflügen, Meteorologie, Luftrecht und Verhalten in besonderen Fällen erwirbt der Pilot das für Überlandflüge erforderliche know how. Während der Ausbildung absolviert der Pilot einen Überlandflug von mindestens 10 km Distanz. Die Theorieprüfung wird von einem unabhängigem DHV-Prüfer abgenommen. Zwei Jahre A-Lizenz, B-Lizenz und ein Flugpraxisnachweis von 200 Flügen sind Voraussetzung für die Ausbildung zum Fluglehrer.